Folgekostenvertrag des Sport- und Kulturzentrums

(„Vertag zur Regelung der Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den jährlichen Folgekosten am Sport- und Kulturzentrum mit Außenanlagen des TSV Winkelhaid“ vom 27. März 2007“)

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Da der am 27. März 2007 vom Gemeinderat genehmigte und verabschiedete sogenannte „Folgekostenvertrag“  („Vertrag zur Regelung der Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den jährlichen Folgekosten am Sport- und Kulturzentrum mit Außenanlagen des TSV Winkelhaid“) vom jetzigen Bürgermeister Schmidt und der Mehrheit des Gemeinderates nicht verstanden  und daher falsch ausgelegt  wird, ist eine Darstellung dieses Vertrages in der Öffentlichkeit zwingend notwendig, damit jeder sich ein Bild machen kann, um was es hier geht.

Grundsätzlich geht es beim „Folgekostenvertrag“ nicht  -wie dies schon die Überschrift des Vertrages aussagt- um eine finanzielle Beteiligung an erforderlichen Investitionen des Sport- und Kulturzentrums durch die politische Gemeinde, sondern einzig und allein um die „finanzielle Umlegung“ der jährlichen BETRIEBSKOSTEN auf den TSV und auf die politische Gemeinde Winkelhaid.

Ø     Es wurde mit diesem Vertrag ein  (errechneter) Schlüssel für die Beteiligung beider Vertragspartner an den jährlich entstandenen Betriebskosten festgelegt.

 

Ø     Die Beteiligung der politischen Gemeinde an den notwendigen Investitionen für das gemeinsame Zentrum, die nicht zwangsläufig jährlich anfallen,  betrifft ein vollkommen anderes Gebiet (andere Haushaltsstellen) im Haushaltsplan der Gemeinde Winkelhaid:

 

1.     Die Verbuchung von

·         Investitionszuschüssen erfolgt im  VERMÖGENSHAUSHALT !

                  (Einzelplan 5: Gesundheit, Sport, Erholung;  Unterabschnitt 5500:

                  Förderung des Sports; Haushaltsstelle 9880: Investitionszuschuss TSV)

 

2.     Die Verbuchung der jährlich anteiligen

·           Betriebskosten („Folgekosten“) erfolgt im VERWALTUNGSHAUSHALT !

             (Einzelplan 5: Gesundheit, Sport, Erholung; Unterabschnitt 5500: Förderung

             des Sports;  Haushaltsstelle 7090: „Folgekostenzuschuss für das TSV-

             Sportheim“.    

 

Dabei bilden die Grundlage für die Errechnung der jährlich anteiligen Betriebskosten insgesamt  sechs Kostenstellen/Kostenkategorien, die wertmäßig aus der Jahresrechnung des TSV Winkelhaid entnommen werden, und zwar:

·        Wasser und Abwasser

·        Heizung

·        Strom

·        Versicherungen

·        Investitionen (Re- und Neuinvestitionen)

·        Zinsen und Tilgungen

 

Ø    Aus diesen Kostenstellen werden die anteiligen Betriebskosten nach einem bestimmten Schlüssel errechnet.

 

Ø    Die aufgeführte Kostenstelle „Investitionen (Re- und Neuinvestitionen)“ dient also auch als „Schlüssel für die Errechnung der Betriebskosten“. Es handelt sich hier also nicht um die Position „Investitionszuschuss“ des Vermögenshaushaltes!!!

 

 

 

 

 

Nachstehend der „Folgekostenvertrag“ mit 1. Änderung:

 

 

 

VERTRAG

zur

Regelung der Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den jährlichen Folgekosten am Sport- und Kulturzentrum mit Außenanlagen des TSV Winkelhaid vom 27.03.2007

mit

1.Änderung des Vertrages vom 21.05.2010

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Vertrag zwischen der

 

GEMEINDE WINKELHAID,

vertreten durch den 2.Bürgermeister Erwin Schäfer (Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2007)

 

und dem

 

TURN- UND SPORTVEREIN WINKELHAID  e. V., vertreten durch den 1.Vorsitzenden Dr. Dietmar Trautmann und dem 2.Vorsitzenden Gerhard Schmidt

(Vorstandsbeschluss vom 29. März 2007)

 

sowie der 1.Änderung der Ziffer 2 des Vertrages vom 21.05.2010

 

Zur Regelung der Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den jährlichen Folgekosten (Betriebs- und Kapitalmarktkosten) am Sport- und Kulturzentrum mit Außenanlagen

(Gemeinschaftswerk zwischen Gemeinde und Turn- und Sportverein Winkelhaid) schließen die Gemeinde Winkelhaid und der Turn- und Sportverein Winkelhaid folgenden Vertrag:

 

Vorbemerkung:

Der Turn- und Sportverein Winkelhaid e. V. ist Eigentümer des Sportzentrums Winkelhaid (Sportheim mit Dreifach-Turnhalle, Großfelder und Tennisanlagen) und der dazu gehörigen Außenanlagen.

 

Die Gemeinde Winkelhaid stellte das für das Sportheim und die Sporthalle erforderliche Grundstück, Fl. Nr. 585/2 der Gemarkung Winkelhaid, auf Erbpachtbasis für 99 Jahre zur Verfügung und beteiligte sich mit insgesamt DM 450.000,00 an der Finanzierung des Sportzentrums.

 

Als Gegenleistung sicherte der TSV –im Bedarfsfall und nach einvernehmlicher Absprache-   der Gemeinde Winkelhaid und allen ortsansässigen Vereinen und Institutionen die Zurverfügungstellung sämtlicher Anlagen des Sportzentrums zu.

 

An den Folgekosten des Sportzentrums hat sich die Gemeinde Winkelhaid bereits in der Vergangenheit gemäß mündlicher Vereinbarung beteiligt.

 

Zur schriftlichen Fixierung der getroffenen Vereinbarungen und weiterhin für die Zukunft wird vereinbart:

 

1.     Der Turn- und Sportverein Winkelhaid e.V. sowie die Gemeinde Winkelhaid anerkennen den in der Vorbemerkung dargestellten Sachverhalt als zutreffend.

 

2.     Der TSV sichert weiterhin  -im Bedarfsfall und nach einvernehmlicher Absprache-, der Gemeinde Winkelhaid und allen ortsansässigen Vereinen und Institutionen die kostenlose zur Verfügung Stellung sämtlicher Anlagen des Sportzentrums zu.

Dies betrifft jeweils Einzelveranstaltungen für einen Tag oder wenige Tage. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Schulverband. Für die Benutzung der Dreifach-Sporthalle durch die Schule/Schulverband ist ein separater Mietvertrag, mit Entgeltregelung, zwischen dem Schulverband Winkelhaid-Penzenhofen und dem TSV Winkelhaid abzuschließen.

Im Zusammenhang hierzu sichert die Gemeinde Winkelhaid dem Turn- und Sportverein  -im Bedarfsfall und nach einvernehmlicher Absprache-  die kostenlose zur Verfügung Stellung sämtlicher Sportanlagen der Gemeinde zu, soweit die finanzielle Situation der Gemeinde es ermöglicht.

 

3.     Die für das Sportzentrum jährlich entstehenden Folgekosten, bestehend aus Betriebs- und Kapitalmarktkosten, werden wie folgt aufgeteilt:

70 %    übernimmt der Turn- und Sportverein

30 %    übernimmt die Gemeinde Winkelhaid

 

Die jährlich auflaufenden Kosten für die rein sportliche Betätigung im TSV bleiben außer Ansatz.

Die Vorlage der Folgekostenabrechnung durch den TSV bei der Gemeinde Winkelhaid wird in einer Protokollnotiz geregelt und ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

4.     Der Turn- und Sportverein Winkelhaid legt jährlich der Gemeindeverwaltung (bis jeweils zum 31. März) den Jahresabschluss vor, aus dem die Folgekostenabrechnung zwischen dem TSV und der Gemeinde Winkelhaid entwickelt wird.

 

5.     Als Basisbetrag für die Berechnung des jährlichen gemeindlichen Folgekostenbeitrages in Höhe von 30% wird der durchschnittliche jährliche Folgekostenbetrag der letzten fünf Jahre herangezogen (beginnend 2002 bis 2006).

 

6.     Sollten sich die jährlichen Folgekosten gegenüber dem Basisbetrag um mehr als 20% verändern, so ist ein neuer Basisbetrag auf der gleichen Grundlage zu bestimmen und analog anzuwenden.

 

7.     Größere Investitionen für das Sport- und Kulturzentrum, die einen Betrag von mindestens  € 20.000,00 ausmachen, sind vor der Durchführung mit der Gemeinde Winkelhaid (Gemeinderat)abzustimmen, da sie die Höhe der Folgekosten stärker beeinflussen.

 

8.     Der jährliche Folgekostenbeitrag (entsprechend den Kostenwerten des vorausgehenden Jahres) ist in vier gleichen Raten (1/4-jährlichzum Quartalsende) zu zahlen.

 

9.     Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Jahre und endet am 30. März 2032. Wird der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer (Laufzeit) gekündigt, so verlängert er sich um fünf weitere Jahre. Bei einem Eigentümerwechsel endet der Vertrag mit dem Tag des Eigentumsübergangs.

 

10. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei grober Pflichtverletzung oder im Insolvenzfall.

 

11. Dieser Vertrag wird unter Berücksichtigung der gemeinsamen Erstellung des Sport- und Kulturzentrums (1974 bis 1978) und in Anerkennung der hohen ehrenamtlichen Leistungen der Verantwortlichen im Turn- und Sportverein Winkelhaid abgeschlossen.

 

12. Die Gemeinde Winkelhaid erkennt an, dass durch den großen ehrenamtlichen Einsatz der Verantwortlichen des TSV Winkelhaid hohe Ausgaben der Gemeinde Winkelhaid erspart bleiben und die Arbeit des Turn- und Sportvereins zum Nutzen aller Winkelhaider, insbesondere der Jugend, geschieht.

 

13. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

 

14. Sollte im vorliegenden Vertrag eine Bestimmung rechtsungültig sein oder werden, so sind die Vertragsschließenden sich darüber einig, dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt wird. Sie verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bestimmung durch eine ihr gleichkommende nach Möglichkeit zu ersetzen.

15. Der Vertrag und die beinhalteten Leistungen bilden die Grundlage, auf der die Gemeinschaftsaufgaben, die der TSV und die Gemeinde Winkelhaid erbringen, auf Dauer gesichert werden.

 

16. Dieser Vertrag tritt am Tag nach Genehmigung durch den Gemeinderat und durch den Vorstand des Turn- und Sportvereins in Kraft.

 

Winkelhaid, 27. März 2007

 

 

Für die Gemeinde:

 

gez. Erwin Schäfer, 2.Bürgermeister

…………………………………………………

 

 

Für den Turn- und Sportverein:

 

Dr. Dietmar Trautmann,  1.Vorsitzender                    gez. Gerhard Schmidt,  2.Vorsitzender

…………………………………………………….             ……………………………………………….

 

 

 

PROTOKOLLNOTIZ:

 

Protokollnotiz

zum

„Vertrag zur Regelung der Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den jährlichen Folgekosten am Sport- und Kulturzentrum mit Außenanlagen des TSV Winkelhaid“ vom 27. März 2007

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Bestandteil des obigen Vertrages ist diese Protokollnotiz. Es wird festgestellt:

 

1.     Der Jahresabschluss des jeweils vergangenen Jahres des Turn- und Sportvereins ist bis zum 31. März der Gemeindeverwaltung Winkelhaid vorzulegen.

 

2.     Aus der Jahresabschlussrechnung muss die Folgekostenrechnung (Betriebs- und Kapitalmarktrechnung) für das vorhergehende Jahr lückenlos hervorgehen.

 

3.     Die jährliche Beteiligung der Gemeinde Winkelhaid an den Folgekosten basiert auf folgenden Positionen des Jahresabschlusses des Turn- und Sportvereins, und zwar mit den angegebenen Prozentsätzen:

 

                                                                                           Anteilsmäßige Beteiligung der Gemeinde:

 

·        Wasser und Abwasser                                                             20 %

·        Heizung                                                                                        70 %

·        Strom                                                                                             70 %

·        Versicherungen                                                                          80 %

·        Investitionen (Re- und Neuinvestitionen)                            90 %

·        Zinsen und Tilgung                                                                  100 %

 

4.     An der Gesamtsumme der dargestellten Jahresausgaben (anteilige Betriebs- und Kapitalmarktkosten, siehe 3.) des Turn- und Sportvereins beteiligt sich die Gemeinde mit 30% als Folgekostenanteil.

 

5.     Der Turn- und Sportverein Winkelhaid hat folgende Positionen der Jahresrechnung vollständig (zu 100%) zu übernehmen:

·        Personalkosten

·        Übungsleiterhonorare

·        Sämtliche Sportgebühren

·        Sämtliche Meldegebühren

·        Sonstige und verschiedene Ausgaben für den Sportbetrieb

 

6.     Als Basisbetrag für die Berechnung des jährlichen Folgekostenbeitrags in Höhe von 30 % wird der durchschnittliche jährliche Folgekostenbetrag der letzten fünf Jahre herangezogen (beginnend: 2002 bis 2006).

 

7.     Sollten sich die jährlichen Folgekosten gegenüber dem Basisbetrag um mehr als 20 % verändern, so ist ein neuer Basisbetrag auf der gleichen Grundlage zu bestimmen und analog anzuwenden.

 

8.     Der jährlich errechnete Folgekostenbetrag (entsprechend den Kostenwerten des vorausgehenden Jahres) ist in vier gleichen Raten (1/4-jährlich zum Quartalsende) von der Gemeinde an den Turn- und Sportverein zu zahlen.

 

9.     Im Übrigen gilt der angeführte Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Turn- und Sportverein Winkelhaid.

 

Winkelhaid, 27. März 2007