Benutzungsordnung für Computer und Netzwerk an der Hauptschule Altdorf

Stand: 20. März 2009

 Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind Schüler, Lehrkräfte, Betreuer der Hauptschule Altdorf im Rahmen der Unterrichtsdurchführung und, wenn angeboten, Besucher bei schulischen Veranstaltungen und Fortbildungen.

Das Einloggen im Schulnetz bedeutet eine automatische Anerkennung der Benutzerordnung.

Einloggen ist nur mit Benutzername und Passwort möglich.

 Verhalten in den Räumen

Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtführenden Personen Folge zu leisten.

Das Einnehmen und Mitbringen von Speisen und Getränken an den PC- Arbeitsplätzen ist nicht gestattet.

Mobiliar, Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Für fahrlässig hervorgerufene Schäden haftet der Schüler bzw. seine Eltern.

Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die aufsichtführende Person bzw. der Administrator zu verständigen.

Keine Schultaschen, Mäntel und Jacken an den Computerarbeitsplätzen.

 Datenschutz und Datensicherheit

Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers.

Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzwerkadministratoren. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber Dritten (incl. Internet) oder der Hauptschule Altdorf besteht nicht.

Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Schadensersatzansprüche können in diesem Zusammenhang  nicht geltend gemacht werden.

Wer unbefugt fremde Passwörter benutzt oder fremde Passwörter ausspäht wird von der Nutzung der Computeranlagen außerhalb des verpflichtenden Unterrichts ausgeschlossen. Jeder Benutzer ist für die Absicherung seiner Zugangsberechtigung durch ein Passwort selbst verantwortlich.

 Benutzung des Netzwerkes:

Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen. Er ist für entstandene Schäden haftbar. Bei Minderjährigen sind auch die Eltern haftbar.

Die Arbeitsstation, an der sich ein Benutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Benutzer im Netzwerk abzumelden (Arbeitsstation herunterfahren).

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in die Hard- und Softwareinstallation stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die für andere Benutzer störend wirkt und ist somit nicht erlaubt. Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen im PC-Raum werden von den zuständigen Personen gern entgegen genommen.

Das Kopieren von Daten, Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon ist eine Übertragung von persönlichen, bzw. dienstlichen Daten zwischen Disketten/USB-Datenträger (nach Absprache mit dem Lehrer) und dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf Disketten/USB-Datenträger oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.

Das Starten von Programmen, die nicht direkt auf der Benutzeroberfläche angeboten werden, bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person bzw. des Administrators. Fremdprogramme haben aus Copyrightgründen im Normalfall nichts auf Schulcomputern verloren. Die kostenlose Programmsammlung Digitale Schultasche (Angebot der Schule) darf auch von USB-Datenträger gestartet werden. Sie enthält auch einen kostenlosen Virenscanner.

Private Disketten, CDs, DVDs und USB-Datenträger sind auf Computerviren zu prüfen, bevor sie benutzt werden.

Private Ausdrucke sind in geringem Umfang möglich. Wir bitten aber pro gedruckte Seite 5 ct in das bereitgestellte Kästchen zu legen, um die Kosten zu decken. Ausdrucke im Rahmen des Unterrichts sind kostenfrei.

Das Umgehen des vorgegebenen Systemstarts der Arbeitsstationen, das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen im Netzwerk, sowie Netzwerkhacking sind verboten. 

Zusätzliche Bestimmungen bei Benutzung des Internet-Zugangs:

Es ist untersagt, den Internet-Zugang der Hauptschule Altdorf zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten, Beiträge, Kommentare, Veröffentlichungen in Wort, Bild und Ton.

Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Hauptschule Altdorf einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) - oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.

Copyright und Bestimmungen zum Urheberrecht sind bei allen Aktionen der Nutzung des Internetanschlusses der Hauptschule Altdorf zu beachten.

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden.

Downloads direkt auf Diskette/USB-Datenträger sind in der Regel gestattet. Umfangreichere Downloads bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis zuständiger Personen. Jede Datei, die übertragen wurde, muss auf Computerviren getestet werden.

Downloads von Multimediainhalten über den Internetanschluss der Hauptschule Altdorf sind nicht erlaubt, wie auch die Teilnahme an Tauschbörsen und WEB-Gemeinschaften über den Anschluss nicht erlaubt sind. Ausgenommen sind vom KM vorgeschriebene Lern- und Kommunikationsplattformen.

Jede einzelne von einem Benutzer abgerufene Internetseite wird am Server unter seinem Namen protokolliert. Lehrer und Administratoren können diese Protokolle jederzeit einsehen und kontrollieren.

Gezielte Aufrufe von Internet-Seiten mit pornografischen, politisch extremen, die Menschenwürde verachtenden oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten können an der Hauptschule Altdorf nicht geduldet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der laufenden PC-Nutzung und führen ggf. zu weiteren Strafmaßnahmen.

Das Einloggen in Chat-Foren ist nur nach Erlaubnis der Aufsicht erlaubt. Sie darf Einsicht in den Chat nehmen. Es ist immer ein Nick-Name zu verwenden. Hinweise auf die Identität dürfen nicht gegeben werden. Menschenverachtende, diskriminierende, sexistische Äußerungen sind nicht gestattet.

Wichtig für Erziehungsberechtigte: Trotz aller Bestrebungen der Hauptschule Altdorf für das Erlernen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Internet kann keine 100%ige Garantie übernommen werden, dass Schüler nicht an anstößige Seiten geraten. Bei Internetrecherchen können solche Seiten ungewollt auftauchen – es gilt die Vereinbarung in einem solchen Falle die Seite sofort zu verlassen!

Die Umgehung des Internetfilters wird als vorsätzliches Vergehen betrachtet.

 Benutzung der Computer in den Klassenräumen

Für die Benutzung der Computer in den Klassenzimmern und Fachräumen gelten obige Bestimmungen in gleicher Art und Weise!

In den Klassenräumen regeln die Schüler nach Absprache mit der Klassenleitung in Eigenverantwortung eine sinnvolle zeitliche Nutzung des Computers. Alle Schüler gemeinsam sind für eine pflegliche Behandlung der Geräte verantwortlich!

Internetcafe: Die Erlaubnis zur Benutzung und die Aufsicht wird in Absprache zwischen den Betreibern des Internetcafes und der Schulleitung geregelt.

Zuwiderhandlungen

Nutzer, die unbefugt Software aus dem PC-Raum kopieren, vorsätzlich Beschädigungen herbeiführen, bzw. den Internetzugang missbräuchlich nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

 

Altdorf, 20. März 2009

 

Gerhard Schnell
(Schulleiter)