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Sportordnung Verein Nürnberger
Privatkegler e. V. |
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Fassung Stand
September 2019
A)
Allgemeine Sportordnung
§ 1 Anmeldung
Punkterunde / Pokalrunde
§ 2 Namentliche
Meldung der Keglerinnen und Kegler
§ 3 Pässe
und Einlegeblätter
§ 4 Mixmannschaften
§ 5 Ummeldung
§ 6 Ersatzspieler
§ 7 Vereinswechsel
§ 8 Wechsel
von 100-Schub-Klasse in 50-Schub-Klasse und umgekehrt
§ 9 Auswechseln
§10 Spielberichte
§11 Spielverlegungen
§12 Spielabbruch
§13 Bahnwechsel
wegen eines Defekts
§14 Unentschuldigtes
Fernbleiben bei Punkt- und Pokalspielen
§15 Kugelmaterial
§16 Sonstige
Regelungen
§17 Durchläufer
bei Jugendkugeln / Kugelwahl
§18 Probewürfe
und Einspielzeit
§19 Einspruch
gegen eine Spielwertung
§20 Verspäteter
Antritt einer Mannschaft
§21 Rechenmodus
bei Punktgleichheit
B) Pokalrunde
§ 1
Austragungsmodus der Pokalrunde
§ 2
Pokalregeln
§ 3 Spielberichte
C) Stadtmeisterschaft
§ 1 Austragungsmodus Stadtmeisterschaft
§
2 Regeln für die
Stadtmeisterschaft
A) Allgemeine Sportordnung
§1 Anmeldung
Punkterunde / Pokalrunde
Die
Anmeldung / Abmeldung der Mannschaften für die neue Spielsaison erfolgt über
das dafür vorgesehene Formular. Der Abgabetermin wird von der Vorstandschaft in
der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.
Für
die Klasseneinteilung ist ausschließlich die Vorstandschaft zuständig.
Die
Einteilung der Klassen erfolgt nach 50 Schubklassen und 100 Schubklassen.
§2 Namentliche Meldung der Keglerinnen und
Kegler
Werden
mehr als eine Mannschaft (getrennt nach 50 er Schub- und 100er Schubklassen)
zur Punkterunde gemeldet, müssen die vier Spieler der jeweils 1. / 2. usw.
Mannschaften schriftlich in dem dafür vorgesehenen Formular mit Namen der
Spielleitung mitgeteilt werden. Die 50er Schubklassen sind der 100er
Schubklassen untergeordnet. Die 50er Spieler können somit in den höheren 100er
Schubklassen als Ersatz aushelfen.
Die
Rangfolge wäre z. B. bei vier 100-Schub- und zwei 50-Schub-Mannschaften:
1.Rangfolge 1 Klasse 100; 2.Rangfolge 2 Klasse 100;
3.Rangfolge 3 Klasse 100; 4.Rangfolge 4 Klasse 100; 5.Rangfolge A Klasse 50; 6.
Rangfolge B Klasse 50.
Ab
zwei gemeldeten Mannschaften müssen die in der jeweiligen höheren Mannschaft gemeldeten
Spieler in der Vorrunde mindestens 3 Spiele absolvieren, ansonsten können sie
nicht zur Halbzeit in eine andere Mannschaft gemeldet werden.
Meldungen
können für Keglerinnen und Kegler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr abgegeben
werden.
§3 Pässe und Einlegeblätter
Jede
gemeldete Keglerin bzw. jeder gemeldete Kegler erhält vom VNP einen Spielerpass
und ein Einlegeblatt ausgestellt. Nur der Spielerpass und das Einlegeblatt
zusammen berechtigen die Keglerinnen und Kegler zur Teilnahme an der Punkte-
bzw. Pokalrunde der jeweiligen Spielzeit und sind unaufgefordert beim Kampf
vorzulegen. Das Einlegeblatt ist jedoch nur für eine Spielzeit gültig und setzt
die namentliche Meldung der Keglerinnen und Kegler voraus.
Aus
dem Einlegeblatt ist die Klasseneinteilung für die aktuelle Spielzeit
ersichtlich. Für die Ersatzspielerregelung sind entsprechende Einträge im
Einlegeblatt gemäß Punkt 6 vorzunehmen.
Sowohl
die Pässe als auch die Einlegeblätter sind vor dem Einsatz einer Keglerin bzw.
eines Keglers gegenseitig von den verantwortlichen der Mannschaften zu kontrollieren.
Sollte eine Keglerin bzw. ein Kegler zum Beginn der Paarung seinen Pass und
Einlegeblatt nicht vorlegen können, so hat er Zeit bis zum Ende des angesetzten
Spieles, beides vorzulegen. Ist dies nicht der Fall, gilt das Spiel für die
zuwiderhandelnde Mannschaft als verloren. Ein entsprechender Eintrag ist auf
dem Spielbericht zu vermerken. Die Verantwortung für die Richtigkeit der
ordnungsgemäßen Abwicklung tragen ausschließlich die gegeneinander antretenden
Mannschaften selbst.
§4 Mannschaften
Die
Mannschaften bestehen aus vier Spielern in beliebiger Zusammensetzung von Damen
und Herren. Es sind auch 4 Damen oder 4 Herren in einer Mannschaft möglich.
Die Teilnahme von Spielgemeinschaften (SpG) bei der
Meisterschaft (Tabellen) ist erlaubt, muss jedoch durch Angabe des Doppelnamens
und SpG für Spielgemeinschaft gekennzeichnet sein. Die Teilnehmer dieser SpG
dürfen maximal aus zwei Clubs in der Spieler-Kombination 2/2 oder 3/1 bestehen.
Teilnehmende Spieler dürfen trotzdem in ihrem Club als Ersatzspielen aushelfen.
Diese
SpG beginnen bei neuer Zusammensetzung in der untersten Klasse.
Zum
Beispiel: SpG SC04 Maxvorstadt/NN-Technik
§5 Ummeldung
Nach
der Vorrunde können Keglerinnen und Kegler schriftlich in eine andere
Mannschaft umgemeldet werden, soweit sie die Voraussetzungen gemäß §2 erfüllen.
Wenn die Ummeldung in eine tiefere Klasse erfolgte, ist ein Aushelfen in eine
höhere Klasse nicht möglich.
Während
der Saison kann ein Spieler nicht spielberechtigt in einen anderen Verein wechseln.
§6 Ersatzspieler
Entsprechend
der namentlichen Meldung der Keglerinnen und Kegler dürfen Spielerinnen und
Spieler von unteren Klassen bis zu drei Mal in höheren Klassen in der
Punkterunde eingesetzt werden. Beim vierten Einsatz müssen die Spieler in der
Klasse verbleiben, in der sie zuletzt eingesetzt waren und dürfen für die
laufende Saison nicht mehr zurückgemeldet werden.
Die
Ersatzspielerregelung findet bei Pokalspielen keine Anwendung, ein Eintrag im
Einlegeblatt ist nicht erforderlich. Dennoch darf eine Keglerin bzw. ein Kegler
einer höheren Klasse nicht in einer unteren Klasse eingesetzt werden. Bei
Nichtbeachtung gilt das Spiel für die zuwiderhandelnde Mannschaft als verloren.
§7 Vereinswechsel
In
der laufenden Saison kann ein Privat- oder Sportkegler aus einem nicht dem VPNK
angeschlossenen Verein zur Rückrunde für seinen neuen Verein starten, wenn er
der Spielleitung 14 Tage vorher schriftlich gemeldet wird.
§8 Wechsel von 100-Schub-Klasse in
50-Schub-Klasse und umgekehrt
Beim
Wechsel einer Mannschaft aus der 100-Schub-Klasse in die 50-Schub-Klasse und
umgekehrt muss in der jeweils untersten Klasse begonnen werden.
§ 9 Auswechseln
Jede
Mannschaft hat die Möglichkeit, bei einem Punkte- oder Pokalspiel eine Keglerin
bzw. einen Kegler auszuwechseln. Es ist dabei ohne Bedeutung, aus welchen
Gründen dies geschieht. Die Auswechslung muss auf dem Spielbericht vermerkt
werden.
Der/die
Ersatzspieler/in hat mit einer Frist von 10 Minuten den Spielbetrieb wiederaufzunehmen.
§10 Spielberichte
Die
Spielberichte der Punkterunde müssen bis spätestens eine Woche nach dem
angesetzten Spieltag bei der Spielleitung eingetroffen sein. Mit der Ausgabe der Rückrundentermine wird das Datum vom Saisonende mit bekannt gegeben. Spätesten drei Tage
nach diesem Termin haben alle Spielberichte der Vorstandschaft nachweislich
vorzuliegen, ansonsten erfolgt keine Punktvergabe.
Es
ist besonders darauf zu achten, dass die Spielnummer sowie die Spielgruppe gemäß Spielplan und die Namen der Vereine
auf dem Spielbericht eingetragen sind. Wird eine Spielpaarung (Heimmannschaft /
Gastmannschaft) vertauscht, ist dies im Spielbericht besonders mit
„Heimrechttausch“ zu vermerken.
Durch
Unterschrift (ohne Protestvermerk) der beiden Mannschaftsführer erhält das
Ergebnis Gültigkeit. Mit Protestvermerk ist die Begründung innerhalb einer
Woche schriftlich bei der Spielleitung einzureichen. Über die Konsequenzen des
Protestes wird durch die Vorstandschaft innerhalb eines Monats entschieden.
Dies kann in Form einer Streichung von Punkten ausgesprochen werden.
Die
Mannschaftsführer sind auf dem Spielbericht mit einem X zu markieren.
Ersatzspieler
müssen auf dem Spielbericht mit einem E
markiert werden.
§11 Spielverlegungen
Spielverlegungen
sind grundsätzlich zwischen den Kegelvereinen selbst zu vereinbaren. Dabei ist
darauf zu achten, dass der neue Spieltermin möglichst vor dem vorgegebenen
Termin liegt. Der gastgebende Verein muss die Spielverlegung der Spielleitung unverzüglich
mitteilen. Verlegungen, die der Spielleitung nicht mitgeteilt wurden, können
keinen Protest nach sich ziehen.
Die Mannschaft, die den Termin wahrgenommen hätte, erhält
automatisch die Punkte. Ein Antritt beim Austragungsort ist nicht mehr
notwendig. Die Absage sollte jedoch zum eigenen Schutz in einer Schriftform
nachweisbar sein. Beiden Mannschaften wird die durchschnittliche Holzzahl
zuerkannt.
§12 Spielabbruch
Sollte
ein Spielabbruch (z.B. defekte Kegelbahn) notwendig werden, so muss die
Heimmannschaft mit Einverständnis des Gegners und der Spielleitung einen neuen
Termin festlegen.
Das
Spiel wird dann bei jenen Keglern wiederaufgenommen (ab dem 1. Schub), bei
denen es abgebrochen wurde. Die bereits absolvierten Paarungen bleiben gültig. Die
evtl. entstehenden Bahnkosten gehen zu Lasten der Heimmannschaft.
Sollte
generell eine Spielfortsetzung der Mannschaft aus gesundheitlich Gründen nicht
mehr möglich sein, so wird diese aus dem Spielbetrieb genommen. Die
Spielaufnahme in der neuen Saison erfolgt dann, wie bei einem Abstieg, in der
nächsttieferen Spielklasse.
§13 Bahnwechsel wegen eines Defekts
Steht
bei einem Defekt eine andere Bahn zur Verfügung, muss in jeden Fall gewechselt
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Mannschaft die gleiche Anzahl
Schub auf der neuen Bahn erreicht.
§14 Unentschuldigtes Fernbleiben bei Punkt- und
Pokalspielen
Wenn
eine Mannschaft unentschuldigt bei einem Punkte- oder Pokalkampf fernbleibt,
bekommt die Mannschaft die Punkte zugeschrieben, die zum Spieltermin anwesend
ist. Beiden Mannschaften wird die durchschnittliche Holzzahl zuerkannt.
§15 Kugelmaterial
Vor
Spielbeginn sind die Kugeln aufzulegen. Während des Wettkampfes dürfen die
Kugeln nicht ausgewechselt werden.
a)
Das Spielen mit
eigenen Kugeln ist gestattet. Es muss jedoch für diese Kugeln ein DKB-Kugelpass vorliegen. Im Kugelpass
muss auch hervorgehen, ob nur der Spieler oder die gesamte Mannschaft einen
Zugriff auf diese Kugeln haben. Die gegnerische Mannschaft hat den Pass zu überprüfen.
b)
Zum Spiel müssen
bei Verwendung eigener Kugeln von einem/r Spieler/in mindestens zwei auf
ihn/sie oder die Mannschaft zugelassenen Kugeln aufgelegt werden. Der
Gegenspieler darf diese Kugeln nicht benutzen. Es ist jedoch erlaubt, während
der Spielserie zusätzlich auch oder ausschließlich mit den aufgelegten Kugeln
der Veranstalter zu spielen. Es darf auf die eigenen Kugeln nicht gewartet
werden, solange weitere nutzbare Kugeln des Veranstalters aufliegen. Für alle
auftretenden Schäden an den Kugeln haftet ausschließlich der Eigentümer.
Die Regelung wird aufgenommen, um eine Teilnahme
beim VBFK zu nationalen und internationalen Meisterschaften und Pokalrunden zu
ermöglichen.
§16 Sonstige Regelungen
-
Einsatz der Spieler
Ein Kegler
darf nicht in mehreren Punkterunden gleichzeitig spielen. Innerhalb des VNPK
darf ein Spieler nur für einen Verein Punkt- und Pokalspiele bestreiten.
Wird ein
Spieler entgegen den Bestimmungen der Sportordnung eingesetzt, muss die Mannschaft
am Saisonende in die nächste niedrigere Klasse absteigen.
-
Lichtschranken
Sind
Lichtschranken (Übertrittsanzeigen) vorhanden, müssen diese eingeschaltet
werden.
-
Übertreten und Zeitüberschreitung
Das Spiel
über 50 Wurf kombiniert beträgt 20 Minuten.
Bei mehrmaligem sichtbarem Übertreten spricht der
Spielführer der gegnerischen Mannschaft den Spielführer des Keglers an, damit dieser
seinen Spieler darauf hinweist.
Sollte
danach in gleicher Weise weitergekegelt werden, so ist dieser Kegler namentlich
an die Spielleitung zu melden. (Vermerk im Spielbericht).
Gehen
wiederholt Proteste über denselben Kegler/in ein, kann nach Anhörung der
betreffenden Vereine durch die Vorstandschaft diese/r Kegler/in für den Rest
der Saison gesperrt werden.
-
Werfen von Sandhasen
Beim Werfen
von sichtbaren Sandhasen, kann der Spielführer der gegnerischen Mannschaft den
Spielführer des Keglers ansprechen, die Kugel nicht in die Bahn zu werfen. Der
muss seinen Kegler darauf hinweisen, die Kugel auf der Auflage abzugeben.
-
Zählen der Holz
Grundsätzlich
wird die Holzanzahl gezählt, die auf der elektronischen Anzeige erscheint. Dies
gilt jedoch nur, wenn der Schub korrekt ausgeführt wurde (z.B. keine Bande oder
zurücklaufende Kugel, usw.) Sollte die richtige Kegeldarstellung danach in der
elektronischen Anzeige unterm Sportprogramm nicht mehr funktionieren, so kann das
Sportprogramm verlassen und die Restschübe per Hand notiert werden. Sollte die gesamte Elektronik nicht mehr
funktionieren, so kann nach § 12 bzw. § 13 verfahren werden.
Verstoßen
beide Mannschaften bewusst gegen diese Regel und der Kampfausgang ist nicht
eindeutig festzustellen, so erhalten beide Mannschaften keine Punkte.
Springt
die Kugel über die Lichtschranke und der Schub wird nicht gezählt, so wird bei
dem Bild weitergekegelt, das wieder aufgestellt wird.
-
Verlassen der Kegelbahn
Während
der Spielzeit darf der Spielbereich
der Bahn nicht verlassen werden, Getränke sind durch den Betreuer zu reichen.
-
Nachweis der Einzelergebnisse
Zum
Nachweis der Einzelergebnisse gilt die automatisch erzeugte Aufzeichnung der an
den Kegelautomaten angeschlossenen Drucker. Um Problemen bei der Anerkennung
der Einzelergebnisse vorzubeugen, ist bei Druckerausfall oder
Nichtvorhandensein eines Druckers der Nachweis der Einzelergebnisse manuell
durchzuführen. Es wird empfohlen, entsprechende Formulare für diese Fälle
vorzuhalten.
§17 Durchläufer bei Jugendkugeln / Kugelwahl
Als
Durchläufer (nur 14-er Kugeln) sind folgende Würfe zu werten:
a) Wenn beim
Spiel in die Vollen die Kugel zwischen den vorderen 5 Kegeln 1, 2, 3, 4, 6 durchläuft,
ist der Wurf zu wiederholen, auch wenn die hinteren Kegel 5, 7, 8, 9 gefallen
sind.
b) Wenn beim
Abräumen die Kugel zwischen zwei in der Diagonale unmittelbar nebeneinanderstehende
Kegel durchläuft, ist der Wurf zu wiederholen.
Den Jugendlichen ist freigestellt, ob sie
Jugendkugeln benutzen oder nicht.
Sollte der Heimverein keine dieser Kugeln bereitstellen
können, so darf der Jugendliche mitgebrachte Kugeln verwenden.
§18 Probewürfe und Einspielzeit
Jede
Keglerin bzw. jeder Kegler erhält vor Beginn des eigenen Spiels fünf
Probewürfe. Ob diese genutzt werden, ist jeder Keglerin bzw. jedem Kegler
selbst überlassen. Ein Trainieren oder Kegeln der am Wettkampf teilnehmenden
Spieler/innen der Heimmannschaft (ausgenommen Ersatz) ist nur bis 10 Minuten
vor dem offiziellen Wettkampfbeginn erlaubt.
Hat
eine Keglerin bzw. Kegler den Wettkampf absolviert, kann sie/er wieder auf
freien Bahnen trainieren bzw. bei Bedarf auch in einem Wettkampf einer anderen
Mannschaft ihres/seines Vereins als Ersatz eingesetzt werden (Doppelkampf).
§19 Einspruch gegen eine Spielwertung
Ein
Einspruch gegen eine Spielwertung kann nur von der Heim- bzw. Gastmannschaft
erfolgen, jedoch nicht von dritter Seite.
§20 Verspäteter Antritt einer Mannschaft
Tritt
eine Mannschaft, verursacht durch höhere Gewalt, z.B. durch unvorhergesehene
Pannen und Unfälle, nicht rechtzeitig an und hat der anderen Mannschaft dies
nicht telefonisch gemeldet (die Gastgebermannschaft ist nach Möglichkeit
telefonisch in Kenntnis zu setzen), sind als angemessene Wartezeit für
verspätetes Eintreffen der Gastmannschaft bis zu 30 Min. anzusehen.
Danach
gilt der Wettkampf für die säumige Mannschaft als verloren, soweit sich nicht
beide Mannschaften auf einen späteren Beginn oder anderen Termin einigen. Die Punkte werden der Mannschaft zugeschrieben, die zum
Spieltermin anwesend ist. Beiden Mannschaften wird die durchschnittliche
Holzzahl zuerkannt.
§21 Rechenmodus bei Punktgleichheit
Berechnung
bei Punktegleichheit:
|
NN-Technik |
STV Deutenbach |
Ja gibt’s dös a |
FCR Gassenhauer |
Holzzahl |
Punkte |
Platz |
NN-Technik |
|
2120 2020 |
2007 2039 |
2146 2029 |
|
8 : 4 |
1 |
STV Deutenbach |
2045 2114 |
|
2056 1985 |
2076 2036 |
Plus 71 |
6 : 6 |
2 |
Ja gibt’s dös a |
2022 1964 |
2042 2010 |
|
2009 2016 |
Plus 32 |
6 : 6 |
3 |
FCR Gassenhauer |
2072 2116 |
2119 2135 |
2138 2026 |
|
|
4 : 8 |
4 |
B) Pokalrunde
§ 1 Austragungsmodus Pokalrunde
Der
Pokal der Privatkegler wird im KO-System ausgetragen. Die Begegnungen werden an
vorher bekannt gegebenen Terminen ausgelost. Die Spiele müssen dann in einem
von der Spielleitung bestimmten Zeitraum abgewickelt werden. Die Heimmannschaft
muss der Gastmannschaft zwei Spieltermine zur Auswahl anbieten. Abweichungen
sind der Spielleitung unverzüglich mitzuteilen. Bei einem Unentschieden
entscheidet das bessere Abräumergebnis. Ist auch das Abräumergebnis gleich,
entscheidet die Anzahl der Fehler (Sieger ist die Mannschaft mit der geringeren
Anzahl der Fehler). Sind auch diese gleich, wird der Sieger im Rahmen einer
Verwaltungssitzung durch Losentscheid ermittelt.
Die Austragung erfolgt über 50 Schub à vier Kegler pro
Mannschaft in beliebiger Zusammensetzung der Geschlechter.
§ 2 Pokalregeln
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die
„Allgemeinen Sportregeln des VNPK“
§ 3 Spielberichte
Spielberichte
von den Pokalspielen müssen spätestens drei Tage vor der nächsten Auslosung abgegeben
werden.
C)
Stadtmeisterschaft
§ 1 Austragungsmodus Stadtmeisterschaft
Die
Stadtmeisterschaft wird nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ausgeführt.
Daran
teilnehmen können auch Kegelmannschaften und Kegler/innen, die weder beim VNPK noch
in einem anderen Kegelverband gemeldet sind.
Der
Austragungsmodus, welche Mannschaftswettbewerbe und Einzelwettbewerbe erfolgen,
wird von der Vorstandschaft, nach Möglichkeit mit Absprache der Mitglieder,
festgelegt. Dies kann sich von Jahr zu Jahr ändern, wenn die jeweilige
Teilnahme an einen Wettbewerb zu gering ist.
Beispiele von Wettbewerben: 100er Mannschaften, 100er Herren
Einzel, 100er Damen Einzel, 100er Tandem, 100er Paarlauf.
Die
Vergabe von Pokalen oder Preisgeldern für die ersten Plätze wird von der
Vorstandschaft festgelegt und richtet sich nach den Einnahmen. Das Startgeld
für die Mannschaften oder den Einzelspielern wird ebenfalls von der
Vorstandsschaft festgelegt.
§ 2 Regeln für die Stadtmeisterschaft
Soweit
nichts anderes vereinbart wurde, gelten die „Allgemeinen Sportregeln des VNPK“
Nürnberg, den 03. Sept. 2019
Anmerkung: die Texte in roter Schrift betreffen die Änderungen, die bei der Jahreshauptversammlung beschlossen wurden.